1983 gründeten wir, die Bewohner des Heimes II, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Das war ein recht ungewöhnlicher Weg, der sicherlich nirgendwo anders in Deutschland bis zu dem Zeitpunkt beschritten worden war.
Anlass war unsere Unzufriedenheit mit den Leistungen der vom Studentenwerk beschäftigten Reinigungskräfte. Die Arbeiten wurden zum Teil sehr oberflächlich ausgeführt. Zudem erhielten wir eher unhöfliche Reaktionen, wenn wir auf die Missstände aufmerksam machten.
Schließlich entschieden wir auf der Heimversammlung des Wintersemester '83, die Sauberkeit in unserem Heim künftig selbst in die Hand zu nehmen.
In Kooperation mit dem Studentenwerk und auf Grundlage einer Vereinbarung, rechtsgültig seit dem 01. Januar 1984, wurde dieser Beschluss in die Tat umgesetzt. Die GbR Heim II war geboren und die Reinigung des Heimes stand nun in unserer Verantwortung. Das Amt des Putzwartes wurde eingeführt und der Putzausschuss gegründet, dessen Aufgabe es nun war, sich um alle erforderlichen Belange zu kümmern, von der Anwerbung einer Reinigungskraft über die Beschaffung der nötigen Arbeitsmittel bis hin zu den Lohn- und Versicherungsangelegenheiten, die ein Beschäftigungsverhältnis mit sich brachte.
Nach einiger Zeit der Suche fanden wir schließlich Frau Kierig, welche sich als wahres Juwel entpuppte.
Das Arbeitsverhältnis hält nun schon 17 Jahre an und kann wahrlich als einzigartig in Niedersachsen und vielleicht sogar ganz Deutschland angesehen werden.
Dass es die GbR nach all diesen Jahren immer noch gibt, ist bemerkenswert. Gleichzeitig ist sie auch ein steter Beweis für das Vertrauen, dass wir Bewohner gegenüber den gewählten Vertretern haben, da diese im Zuge ihrer Tätigkeit nicht unbeträchtliche Geldmengen zu verwalten haben.
Davon einmal abgesehen, stellt die GbR auch eine seltene Möglichkeit dar, einmal einen flüchtigen Blick in den Arbeitsbereich eines Personalmanagers zu werfen.